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20.04.2012 - Steuerung des großflächigen Einzelhandels

Mit dem im März angekündigten vorgezogenen Kabinettsbeschluss hat die Landesregierung jetzt erste Weichen für die landesplanerische Steuerung von großflächigem Einzelhandel gestellt und damit auf zahlreiche laufende Investitionsvorhaben auf der grünen Wiese reagiert.
Das bedeutet, dass die Kommunen große Einzelhandelsvorhaben in der Regel nur noch in den zentralen Versorgungsbereichen ( Innenstädte, Stadt- bzw. Ortsteilzentren ) planen können.
Die Größe der Großprojekte soll dabei so gewählt werden, dass andere Innenstädte oder örtliche Zentren nicht massiv geschwächt werden.
Lediglich zur Sicherung der Nahversorgung ( Lebensmittel, Drogerieartikel ) und für Vorhaben mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten ( z.B. Möbelhäuser ) sind Ausnahmen vorgesehen.

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